Der Jahresabschluss, handels- und steuerrechtlich, vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und ist Grundlage für diverse unternehmerische Entscheidungen.
Er dient dabei als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung und ist ein wichtiges Prüfkriterium bei der Kreditvergabe von Banken oder anderen Gläubigern. Des Weiteren richtet sich Dividenden und Erfolgsbeteiligungen nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses.
Ein Jahresabschluss setzt sich aus einer Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, gegebenenfalls rechtsformbezogen ergänzt um einen Anhang und dem Lagebericht, zusammen. Der Jahresabschluss wird von uns im Rahmen der E-Bilanz, wie gesetzlich gefordert, an das Finanzamt übermittelt.
Bei Kapitalgesellschaften oder ihnen gleichgestellten Personengesellschaften, wie z. B. GmbH & Co. KG, nehmen wir für Sie die Veröffentlichung oder Hinterlegung vom Jahresabschluss fristgerecht und zuverlässig im elektronischen Bundesanzeiger vor.
Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen, sondern können eine Gewinnermittlung, Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EstG, anfertigen. Dabei handelt es sich um eine Aufstellung der Einnahmen, abzüglich der Ausgaben.
Gerne erstellen wir auch Ihren Jahresabschluss oder Ihre Gewinnermittlung rechtskonform.
Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen.
Die Steuererklärung ist für viele Privatpersonen und Unternehmen eine jährlich wiederkehrende lästige Verpflichtung. Undurchsichtig, zeitaufwendig und fordernd durch zahllose Gesetzesänderungen pro Jahr. Wer blickt da noch durch?
Wir übernehmen gerne diese Verpflichtung für Sie! Ob Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- oder Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung, wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und erstellen für Sie alle erforderlichen Steuererklärungen.
Unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften behalten wir für Sie die steuergünstigste Möglichkeit im Blick. Dazu gehören die Beratung in steuerlichen Gestaltungsfragen und Ausarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen.
Damit Sie nicht eine unerwartet hohe Steuernachzahlung trifft, erstellen wir für Sie ebenfalls eine Steuervorausberechnung auf Basis Ihrer zu erwartenden Einkünften. Natürlich nehmen wir auch die Anpassung bereits festgesetzter Steuervorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt für Sie vor. Auch die Prüfung von Bescheiden erledigen wir zuverlässig für Sie. Bei fehlerhaften Bescheiden verhelfen wir Ihnen durch Einsprüche, Änderungsanträge und gegebenenfalls mit Klageerhebungen zu Ihrem Recht.
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung.
Unser Ziel ist es, Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Abgabepflichten unter Berücksichtigung der steuergünstigsten Option zu beraten und Ihr vertrauensvoller Sparrings- sowie kompetenter Ansprechpartner zu sein, wenn es um Fragen der betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfindung geht.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung mit der Analyse von Zahlen und Fakten ist Basis der Entscheidungsfindung in der Unternehmensführung, so dass Sie im stetigen Wandel von technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen rechtzeitig auf Veränderungen im Unternehmen reagieren können.
Vor der Unternehmensgründung unterstützen wir Sie bei der Wahl der Rechtsform und begleiten Sie auf Wunsch zu Finanzierungsgesprächen mit der Bank. Auch im Fall der Unternehmensnachfolge oder Betriebsaufgabe durch Liquidation oder Verschmelzung sind Sie bei uns gut aufgehoben.
Unsere Dienstleistungen sind individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.